Unternehmensleitbild

„Insolvenzverwaltung − unabhängig, objektiv, leistungsbereit!”

Unser Leitbild dokumentiert die grundsätzliche Philosophie, mit der sämtliche Insolvenzverfahren bearbeitet werden.

Hauptziel der Kanzlei im Rahmen einer Insolvenzabwicklung ist es, die gesetzlich vorgegebenen Verfahrensziele, bezogen auf die Anforderungen jedes Einzelfalles, bestmöglich zu erfüllen und die Ergebnisse für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar darzustellen und deren Wiederholbarkeit auch in anderen Abwicklungsfällen zu gewährleisten. Die Verfahrensziele ergeben sich, neben den gesetzlich vorgegebenen, insbesondere aus einer bestmöglichen Befriedigung der am Verfahren beteiligten Gläubiger, wobei es nicht auf die Interessen einzelner Beteiligter, sondern auf das abstrakte Gesamtinteresse der in einer Gefahrengemeinschaft zusammengeschlossenen Gläubiger ankommt. Dabei wird der Schwerpunkt auf eine mögliche Erhaltung des insolventen Unternehmensträgers oder einer übertragenden Sanierung gelegt, um Sanierung und Reorganisation vor einer Haftungsverwirklichung durch Liquidation zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und regionaler Wirtschaftskraft zu erreichen.

Die Kanzlei versagt ihre Tätigkeit im Bereich der Bearbeitung von Insolvenzverfahren, sobald der Insolvenzverwalter sich in seiner Tätigkeit befangen fühlt oder die Unabhängigkeit nicht gegeben zu sein scheint. Dadurch wird sichergestellt, dass keine Interessenkonflikte in der Kanzlei entstehen können.

Ferner versteht sich der Insolvenzverwalter weder als Gläubiger- noch als Schuldnervertreter, sondern als objektiver Amtswalter. Dadurch werden die berechtigten Interessen aller am Verfahren Beteiligter nach streng objektiven Gesichtspunkten gewahrt und abgewogen.

Zudem ist in unserer Kanzlei bei jedem Mitarbeiter die Leistungsbereitschaft gegeben, insbesondere in Anlaufphasen eines Insolvenzverfahrens, mit hohem persönlichen Zeiteinsatz die wichtigen Weichenstellungen für eine mögliche Sanierung und Reorganisation eines insolventen Unternehmensträgers zu stellen. Zu diesem Zweck ist eine entsprechend leistungsfähige Organisation vorhanden, die durch das eingeführte Qualitätsmanagementsystem unterstützt und optimiert wird.

Gerade aufgrund der komplexen Problemstellungen und Anforderungen an eine Rechtsanwaltskanzlei und insbesondere an einen Insolvenzverwalter, entstand der Wunsch nach einem dynamischen und mitwachsenden System, welches zur Qualitätssicherung und −steigerung eingesetzt werden kann. Dazu sollten die Arbeitsabläufe erfasst, standardisiert und entsprechend optimiert werden. Dies dient der Verbesserung und Beibehaltung der Standards durch Vermeidung von Reibungsverlusten und Fehlern bei den vorzunehmenden Prozessen.

Um die Ziele der Sanierung und Reorganisation im Rahmen der Insolvenzabwicklung erreichen zu können, ist es gerade in der Anfangsphase eines Insolvenzverfahrens erforderlich, richtige Entscheidungen zu treffen und diese schnell und fehlerfrei umzusetzen. Dazu dient die Standardisierung und Optimierung von wiederkehrenden Prozessen in einem dynamischen und den Anforderungen des einzelnen Verfahrens gerecht werdenden Qualitätsmanagements.

Im Rahmen einer solchen Anfangsphase und den damit verbundenen strukturellen Entscheidungen im Hinblick auf eine Sanierung und Reorganisation kommt der Tätigkeit im Bereich Mergers & Acquisitions große Bedeutung zu. Gerade zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und wirtschaftlich solventer Unternehmensbereiche ist ein schnelles Eingreifen und die Erlangung eines schnellen Überblicks über die Struktur und Situation eines Unternehmens wesentlich. Es ist daher notwendig, durch standardisierte Prozesse innerhalb kurzer Zeit einen Kenntnisstand zu erlangen, der die Grundlage der Entscheidung für eine Sanierung, eine Reorganisation und Aktivitäten im Bereich Mergers & Acquisitions darstellt. Dazu dienen sowohl angefertigte Checklisten als auch vorgehaltene Vorlagen in den entsprechend standardisierten Arbeitsabläufen, um eine Vielzahl von Informationen schnellstmöglich zu erfassen und die Weichen in den Bereichen Unternehmensveräußerung und −sanierung zu stellen. Diese Entscheidungsfindung und Erlangung des notwendigen Kenntnisstandes wird durch die optimierten und dokumentierten Arbeitsabläufe gewährleistet. Nur so kann gewährleistet werden, dass Unternehmensteile und Unternehmen selber möglichen Interessenten vorgestellt und dargelegt werden können.

Auch im Bereich der Bearbeitung des Insolvenzausfallgeldes dient das Qualitätsmanagement einer schnellen und effizienten Erfassung aller relevanten Arbeitnehmerdaten. Diese Daten werden dann durch einen speziellen Mitarbeiter, unabhängig vom Fortgang des Verfahrens, bearbeitet und die entsprechenden Insolvenzgeldbescheinigungen oder die Unterlagen für eine Vorfinanzierungen durch eine Bank angefertigt. Durch die standardisierte Abarbeitung dieses Bereiches ist es auch bei einer im Unternehmen mangelhaft geführten Lohnbuchhaltung möglich, den Bedürfnissen der ohnehin geschädigten Arbeitnehmer Rechnung zu tragen. So ist auch die Anfertigung der Bescheinigungen in Verfahren möglich, die mangels Masse nicht eröffnet werden.

Newsmeldungen
GOI - Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung